Johanneswerk
Zitat Einstein

13. Wie ist die Sicherheit innerhalb und außerhalb der Klinik für alle Beteiligten gewährleistet?

Eine Klinik des Maßregelvollzugs ist keine Haftanstalt, sondern ein Krankenhaus mit besonderen Sicherheitsvorkehrungen. Das Ziel ist Sicherung durch Therapie. Die Sicherheit ist dann am besten gewährleistet, wenn die Therapie gelingt. Vom Erfolg der Therapie ist die Dauer des Freiheitsentzuges abhängig.

Das Sicherheitskonzept umfasst folgende Aspekte:

  • Äußere Sicherung
    Zum Schutz der Bevölkerung ist die Klinik von einer Sicherungsanlage umschlossen, die verschiedene bauliche und technische Komponenten umfasst. Kernstück ist die 5,5 m hohe Hauptsicherung, die auf der Innen- und Außenseite videotechnisch überwacht wird. Die Schnittstelle zur Außenwelt wird von einer Pforte mit Schleusenfunktion wahrgenommen, in der der gesamte Verkehr von Personen und Gütern kontrolliert wird.

  • Innere Sicherung
    Zur Gewährleistung sicherer interner Abläufe dienen Personen- sowie Besucher- und Besucherinnenkontrollen, Schleusen, besondere Sicherungsräume und technische Überwachungsanlagen (z. B. Video).

  • Sicherheit der Mitarbeiterschaft
    Die Sicherheit der Mitarbeiterschaft hängt wesentlich von ihrer Anzahl und ihrer Qualifikation ab. Die Teams sind zahlenmäßig gut besetzt, damit insbesondere in kritischen Situationen eine ausreichende Präsenz gewährleistet ist. Sie sind darüber hinaus fachlich gut qualifiziert und werden stetig fortgebildet, um kritische Situationen frühzeitig zu erkennen und präventiv und deeskalierend einwirken zu können. Ein Höchstmaß an Sicherheit resultiert aus dem Zusammenwirken eines therapeutisch-konstruktiven Stationsklimas mit technischen und organisatorischen Vorkehrungen. So sind alle Mitarbeitenden mit Notrufsignalgebern ausgestattet.
  • Sicherheitsfachkraft
    Wie in § 23 Maßregelvollzugsgesetz vorgesehen, ist in der Klinik eine Sicherheitsfachkraft eingesetzt, die speziell für die Aufgabe qualifiziert ist und für die Umsetzung und Überprüfung von Sicherheitsstandards Sorge trägt. Über eine Konferenz der Sicherheitsfachkräfte auf Landesebene ist ein unmittelbarer und fortlaufender Informationsaustausch über alle sicherheitsrelevanten Belange gewährleistet.
  • Sicherung des Klinikumfeldes
    Der Entwicklung einer „Szene“ im Umfeld der Klinik wird präventiv begegnet; u. a. durch eine entsprechende Steuerung und Kontrolle des Besucher- und Besucherinnenverkehrs und dadurch, dass ehemalige Patienten nicht im direkten Umfeld der Klinik angesiedelt werden.

  • Gestufte Lockerungen für die Patienten
    Gestufte Lockerungen sind im Maßregelvollzug ein wesentlicher Baustein zur Erreichung des Behandlungsziels. Welche Lockerungen für welche Patienten vorgesehen sind, wird in der Klinik im Rahmen eines mehrstufigen Verfahrens unter Beteiligung verschiedener Verantwortungsträger festgelegt. Dies erfolgt nach einer landesweit einheitlichen „Lockerungsvereinbarung“ (siehe dazu auch im Bereich „Download), die in einem Gremium von Fachleuten erarbeitet worden ist. Die Lockerungsstufen reichen von internen Lockerungen über Ausführungen durch Mitarbeitende bis hin zu Ausgängen und Beurlaubungen ohne Begleitung mit räumlichen und zeitlichen Einschränkungen.
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