4. Wer trägt die Verantwortung für den Maßregelvollzug?
Maßregelvollzug ist – wie auch der Justizvollzug – Länderaufgabe. Der Maßregelvollzug hat eine doppelte Zielsetzung: „Besserung und Sicherung“. Wegen seines Behandlungsauftrags ist der Maßregelvollzug der Gesundheitsverwaltung zugeordnet. In Nordrhein-Westfalen ist dies das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter. Das Ministerium entscheidet über die Standorte für Maßregelvollzugseinrichtungen und gewährleistet die bauliche Infrastruktur.
Das Land NRW hat einen Landesbeauftragten für den Maßregelvollzug eingesetzt, der vom o.g. Ministerium ernannt wird. Der Landesbeauftragte beaufsichtigt die Kliniken des Maßregelvollzuges, überwacht die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften und ist verantwortlich für die Weiterentwicklung der Fachkonzepte sowie die Sicherstellung der Nachsorge im Anschluss an die Maßregel. Er stimmt Konzepte und Verfahren (z. B. Sicherungsstandards) mit den Kliniken ab und vereinbart mit den Trägern die Budgets.