Johanneswerk
Zitat Einstein

8. Wie werden Infrastruktur und Betrieb der Duisburger Klinik finanziert?

Nach dem Maßregelvollzugsgesetz von 1999 darf allein das Land Einrichtungen für den Maßregelvollzug errichten. Es kann diese Klinikstandorte selbst betreiben oder anderen Trägern zum Betrieb überlassen.

Die Verantwortung für den Betrieb der Klinik in Duisburg wurde dem NTZ übertragen (siehe Punkt 5). Die Errichtung der Klinik selbst wurde durch den Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes übernommen. Die Übergabe der Klinik an das NTZ erfolgte im September 2009.

Die Investitionskosten (ca. 25 Mio. Euro) wurden vollständig vom Land getragen, das Klinikgelände ist dem NTZ zur Nutzung überlassen.

Die Betriebskosten von Maßregelvollzugseinrichtungen werden im Rahmen von prospektiven Budgets vom Land erstattet. Eine Rechtsverordnung, die die Ermittlung des Personalbedarfs und die Finanzierung des Maßregelvollzugs landeseinheitlich regelt, wurde vom Landesbeauftragten für den Maßregelvollzug unter Beteiligung der aktuellen und zukünftigen Träger erarbeitet.

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