Johanneswerk
Zitat Einstein

15. Wann werden die Patienten aus der Klinik entlassen? Wann endet die Behandlung?

Das zuständige Gericht beschließt über die Zuweisung in eine Klinik des Maßregelvollzuges, es entscheidet damit jedoch nicht von vornherein über die Dauer der Maßregel.

Die Klinik ist verpflichtet, halbjährlich einen Verlaufsbericht für die Staatsanwaltschaft zu erstellen und darin zu der Frage Stellung zu nehmen, ob die Entlassung eines Patienten vorgeschlagen werden kann. Beurteilt wird der Therapieverlauf, das Verhalten bei Lockerungen, aber auch das Gefährdungspotenzial im Hinblick auf eventuelle erneute Straftaten. Spätestens nach 3 Jahren muss zwingend eine prognostische Begutachtung durch einen externen, vom Land zertifizierten forensischen Gutachter erfolgen.

Auf der Grundlage der Empfehlung durch die Therapeutische Leitung entscheidet die zuständige Strafvollstreckungskammer über die weitere Dauer der Unterbringung oder die Entlassung aus dem Maßregelvollzug. Der rechtskräftige Beschluss zur Entlassung wird mit Auflagen (Bewährungs-, Führungsaufsicht) verbunden.

Im Schnitt vergehen rund 3 Jahre zwischen Aufnahme im MRV und der Entlassung auf Bewährung.

Ein nicht geringer Anteil der Betroffenen ist nach Beendigung der Maßregel auf weitergehende therapeutische Hilfen und auf Unterstützung bei der sozialen Integration angewiesen. Eine eigene Ambulanz der Klinik stellt für eine Übergangszeit nach der Entlassung eine gegebenenfalls erforderliche Weiterbehandlung sicher.

 

 

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