Johanneswerk
Zitat Einstein

16. Wie wird die Nachsorge der aus der Klinik entlassenen Menschen gewährleistet?

Für die Stabilisierung des Therapieerfolges und damit für die Vorbeugung von Sucht- und Delinquenz-Rückfällen hat der Übergang von der Klinik ins „Leben danach“ und die Integration in das Unterstützungssystem am künftigen Wohnort einen hohen Stellenwert.

Das NTZ betreibt daher eine Forensische Nachsorgeambulanz (FNA), in der erfahrene Fachkräfte die ambulante Betreuung von aus der Maßregel entlassenen Patienten übernehmen.

Von Gesetz wegen ergeht mit dem  Beschluss zur Entlassung aus der Maßregel auch die Anordnung von Führungsaufsicht (eine Art erweiterte Bewährungshilfe) durch das Gericht. In diesem Rahmen werden die Patienten in der Regel zur Betreuung durch die FNA verpflichtet.

Große wissenschaftliche Untersuchungen der ambulanten Betreuung haben gezeigt, dass dadurch die Behandlungsergebnisse deutlich verbessert bzw. Rückfallgeschehen spürbar verhindert werden können.

 

 

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