Ein wichtiger Grundsatz diakonischer Arbeit in vielen Hilfefeldern ist, dass die betroffenen Menschen die Hilfe aus freien Stücken annehmen. Darin wird häufig eine wichtige Voraussetzung für das Zustandekommen eines tragfähigen Therapiebündnisses gesehen.
Wie bei anderen suchtkranken Patienten auch, kann die Motivation zur Behandlung und zu einem Leben ohne Suchtmittel bei den Patienten im Maßregelvollzug nicht vorausgesetzt werden. Sie kann jedoch durch geeignete therapeutische Maßnahmen gezielt gefördert werden. Auch in einem fremdbestimmten Rahmen haben die Patienten die Chance, sich mit ihrer Suchterkrankung auseinanderzusetzen und sie zu überwinden. Bei vielen Patienten schafft erst der äußere Zwang die Voraussetzung für eine Behandlung.
Die Motivation zur Behandlung wird im Laufe des Behandlungprozesses fortlaufend überprüft. Wenn sich herausstellt, dass ein Patient dauerhaft nicht bereit oder fähig ist, mit Aussicht auf Erfolg an der Behandlung teilzunehmen, wird dies dem zuständigen Gericht mitgeteilt. Dieses kann dann entscheiden, die Maßregel zu beenden und den Patienten in den Strafvollzug zu überführen.