Das zuständige Gericht beschließt über die Zuweisung in eine Klinik des Maßregelvollzuges, es entscheidet damit jedoch nicht von vornherein über die Dauer der Maßregel. Die Klinik ist verpflichtet, halbjährlich einen Verlaufsbericht für die Staatsanwaltschaft zu erstellen und darin zu der Frage Stellung zu nehmen, ob die Entlassung eines Patienten vorgeschlagen werden kann.
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