Johanneswerk
Zitat Einstein

6. Wie stellen sich Kirche und Diakonie zum Thema forensische Psychiatrie?

Das Johanneswerk und Bethel sehen sich in ihrem Engagement für den Maßregelvollzug ermutigt durch Unterstützung aus Kirche und Diakonie. Dies gilt sowohl für die Evangelischen Landeskirchen im Rheinland und in Westfalen sowie die ihnen angeschlossenen Diakonischen Werke als auch für Kirche und Diakonie vor Ort.

In einem Beschluss der Synode der Westfälischen Landeskirche vom 13.11.1998 heißt es:

„Der Maßregelvollzug ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, zu der die Kirchen ihren besonderen Beitrag leisten können.

Wir als Kirche haben die Aufgabe, die Opfer von Straftaten bzw. deren Angehörige seelsorgerlich zu begleiten. Wir sehen die Not, die Trauer, die tiefen körperlichen und seelischen Verletzungen der Opfer und ihrer Angehörigen. Wir stehen ihnen als Mitmenschen und als Seelsorger und Seelsorgerinnen zur Seite. Wir sind konfrontiert mit ihren Fragen, ihrer Not und ohnmächtigen Empörung und suchen mit ihnen nach Hilfe und Bewältigung.

Wir nehmen ebenso die Ängste der Bevölkerung ernst.

Gleichzeitig tragen wir Verantwortung für die Begleitung psychisch kranker Rechtsbrecher und Rechtsbrecherinnen, die fachlich qualifizierter Behandlung bedürfen.

Nur in dieser doppelten Verantwortung kann Kirche für das christliche Menschenbild einstehen, das jedem Menschen unzerstörbare Würde vor Gott und die Chance auf Veränderung und Zukunft zuspricht.“

Vor dem Hintergrund der anhaltenden Kontroversen über neue Klinikstandorte für den Maßregelvollzug hat sich auch der Fachverband Behindertenhilfe in den Diakonischen Werken Westfalen und Lippe (dem auch die Einrichtungen und Dienste zur Rehabilitation und Eingliederung psychisch kranker Menschen angehören) positioniert. In seiner Stellungnahme „Diakonie und forensische Psychiatrie“ spricht er sich für ein regional bezogenes, gemeindenahes Maßregelvollzugskonzept aus und stellt fest: „... die gemeindenahe und adäquate Behandlung psychisch kranker Straftäter ist unmittelbares Anliegen diakonischen Engagements im Bereich der Versorgung psychisch kranker Menschen.“ Und weiter heißt es: „Indem Diakonie Verantwortung wahrnimmt für behinderte und kranke Menschen tut sie dies selbstverständlich auch für psychisch erkrankte Menschen, die im Zusammenhang mit ihrer Erkrankung straffällig geworden sind“.

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