Die untergebrachten Personen werden den Einrichtungen von den zuständigen Gerichten zugewiesen.
Nach der Aufnahme in der Einrichtung wird zunächst eine gründliche Diagnostik durchgeführt. Dabei kommt es nicht nur darauf an, die Krankheitsbilder und Persönlichkeitsstörungen differenziert wahrzunehmen, sondern das Augenmerk gilt auch den Fähigkeiten und Kompetenzen der untergebrachte Personen.
Die Ergebnisse der Diagnostik münden in einen Behandlungsplan. Generelles Ziel der Behandlung ist die Bearbeitung der jeweiligen delinquenzfördernden Merkmale der untergebrachten Personen, bis keine nennenswerte Gefahr für die Allgemeinheit mehr zu erwarten ist. Dabei richten sich die Behandlungsinhalte in je unterschiedlicher Gewichtung auf Aspekte der Suchterkrankung, der gegebenenfalls zugrunde liegenden Störung der Persönlichkeitsentwicklung und der dissozialen Einstellungen.
Die eingehende Auseinandersetzung mit dem/den Einweisungsdelikt(en) wie auch vergangenen Straftaten ist Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Behandlung. Im individuellen Behandlungsplan wird für die einzelne untergebrachte Person festgelegt, in welchem Rahmen mit welchen Bezugspersonen welche therapeutischen Maßnahmen umgesetzt werden sollen. Grundsätzlich steht das gesamte Spektrum psychiatrischer Behandlungsansätze zur Verfügung:
Es gibt Einzel- und Gruppenpsychotherapien, psychoedukative Therapiegruppen, Ergotherapie, Sport- und Bewegungstherapie und kreative Therapieangebote. Hinzu kommen seelsorgerliche Angebote und Bildungsangebote wie das Nachholen von Schulabschlüssen. Wesentlicher Bestandteil der Psychotherapie ist die Auseinandersetzung mit dem Delikt, seiner Vorgeschichte und seinen Folgen.
Die Behandlung des Einzelnen vollzieht sich im Rahmen eines milieutherapeutischen Konzeptes, bei dem es um die mitverantwortliche Gestaltung des Alltags auf der Stationsgruppe mit seinen Einschränkungen, Regelungen, Verpflichtungen und Konflikten geht.
Am Ende der Behandlung steht die Rehabilitationsphase. Hier geht es darum, Brücken zu schlagen zu dem sozialen Umfeld, in dem die untergebrachte Person seine Zukunftsperspektive sieht. Dabei ist insbesondere in jedem Einzelfall zu prüfen, welche nachsorgenden Hilfen notwendig und geeignet sind und diese in verbindlichen Absprachen mit anderen Einrichtungen und Diensten sicherzustellen.