Johanneswerk
Zitat Einstein

9. Was geschieht im Maßregelvollzug? Wie sehen die Behandlungsziele und -methoden aus?

Die Patienten werden den Kliniken von den zuständigen Gerichten zugewiesen.

Nach der Aufnahme in der Klinik wird zunächst eine gründliche Diagnostik durchgeführt. Dabei kommt es nicht nur darauf an, die Krankheitsbilder und Persönlichkeitsstörungen differenziert wahrzunehmen, sondern das Augenmerk gilt auch den Fähigkeiten und Kompetenzen der Patienten.

Die Ergebnisse der Diagnostik münden in einen Therapieplan. Generelles Ziel der Behandlung ist die Bearbeitung der jeweiligen delinquenzfördernden Merkmale der untergebrachten Patienten, bis keine nennenswerte Gefahr für die Allgemeinheit mehr zu erwarten ist. Dabei richten sich die Behandlungsinhalte in je unterschiedlicher Gewichtung auf Aspekte der Suchterkrankung,

der gegebenenfalls zugrunde liegenden Störung der Persönlichkeitsentwicklung und der dissozialen Einstellungen.

Die eingehende Auseinandersetzung mit dem/den Einweisungsdelikt(en) wie auch vergangenen Straftaten ist Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Therapie. Im individuellen Therapieplan wird für den einzelnen Patienten festgelegt, in welchem Rahmen mit welchen Bezugspersonen welche therapeutischen Maßnahmen umgesetzt werden sollen. Grundsätzlich steht das gesamte Spektrum psychiatrischer Behandlungsansätze zur Verfügung:

Es gibt Einzel- und Gruppenpsychotherapien, psychoedukative Therapiegruppen, Ergotherapie, Sport- und Bewegungstherapie und kreative Therapieangebote. Hinzu kommen seelsorgerliche Angebote und Bildungsangebote wie das Nachholen von Schulabschlüssen. Wesentlicher Bestandteil der Psychotherapie ist die Auseinandersetzung mit dem Delikt, seiner Vorgeschichte und seinen Folgen.

Die Therapie des Einzelnen vollzieht sich im Rahmen eines milieutherapeutischen Konzeptes, bei dem es um die mitverantwortliche Gestaltung des Alltags auf der Stationsgruppe mit seinen Einschränkungen, Regelungen, Verpflichtungen und Konflikten geht.

Am Ende der Therapie steht die Rehabilitationsphase. Hier geht es darum, Brücken zu schlagen zu dem sozialen Umfeld, in dem der Patient seine Zukunftsperspektive sieht. Dabei ist insbesondere in jedem Einzelfall zu prüfen, welche nachsorgenden Hilfen notwendig und geeignet sind und diese in verbindlichen Absprachen mit anderen Einrichtungen und Diensten sicherzustellen.

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