Johanneswerk
Zitat Einstein

4. Wer trägt die Verantwortung für den Maßregelvollzug?

Maßregelvollzug ist – wie auch der Justizvollzug – Länderaufgabe. Der Maßregelvollzug hat eine doppelte Zielsetzung: „Besserung und Sicherung“. Wegen seines Behandlungsauftrags ist der Maßregelvollzug der Gesundheitsverwaltung zugeordnet. In Nordrhein-Westfalen ist dies das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS). Das Ministerium entscheidet über die Standorte für Maßregelvollzugseinrichtungen und gewährleistet die bauliche Infrastruktur.

Das Referat Maßregelvollzug des MAGS beaufsichtigt die Kliniken des Maßregelvollzuges, überwacht die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften und ist verantwortlich für die Weiterentwicklung der Fachkonzepte sowie die Sicherstellung der Nachsorge im Anschluss an die Maßregel. Es stimmt Konzepte und Verfahren (z. B. Sicherungsstandards) mit den Einrichtungen ab und vereinbart mit den Trägern die Budgets.

Entstanden als kunsttherapeutisches Projekt im NTZ Duisburg

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