Sicherheit und Therapie gehören im Maßregelvollzug unauflösbar zusammen. Der Begriff „Maßregelvollzug“ steht eher für die freiheitsentziehende Seite der Maßnahme, die von der Justiz angeordnet wird. Die Bezeichnung „forensische Psychiatrie“ macht deutlich, dass es daneben um psychiatrische Diagnostik und Therapie geht.
Anders als im Strafvollzug sind im Maßregelvollzug in der Regel keine Vollzugsbeamten und kein spezielles Wachpersonal tätig, sondern die Sicherheit wird – auf der Basis der entsprechenden baulichen und technischen Sicherungsvorkehrungen – von den gleichen Berufsgruppen gewährleistet, die auch in anderen klinisch-psychiatrischen Einrichtungen anzutreffen sind: Beschäftigte im Pflegedienst, in den Funktionsdiensten (Sozialarbeit, Ergotherapie, Sport- und Bewegungstherapie), Ärzte und Ärztinnen sowie Psychologen und Psychologinnen.
Eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern der Träger und dem Landes-beauftragten für den Maßregelvollzug, hat im Jahr 2003 einen gemeinsamen Vorschlag zur Personalbemessung erarbeitet. Auf Basis dieser Systematik lassen sich für den Standort Duisburg ca. 150 Stellen ermitteln. Die Personalausstattung ist damit erheblich besser als im Justizvollzug und auch besser als in Psychiatrischen Kliniken der Regelversorgung. Da ein erheblicher Anteil der Stellen auch mit Teilzeitkräften besetzt wird, ist die Zahl der Mitarbeitenden deutlich höher als die genannten 150 Stellen.
Mit gut 80 Stellen macht das Pflegepersonal dabei den größten Anteil aus. Darüber hinaus sind ca. 30 Stellen im ärztlichen und therapeutischen Dienst, in der Sozialarbeit und den Werkstätten besetzt. Weitere Stellen entfallen auf die Bereiche Hauswirtschaft, Wirtschafts- und Versorgungsdienste sowie Klinik-Verwaltung.