In der Einrichtung werden suchtkranke untergebrachte Personen behandelt, die nach § 64 StGB untergebracht werden.
Es sind außerdem ausschließlich männliche untergebrachte Personen. Da der Anteil von Frauen im Maßregelvollzug mit insgesamt weniger als 5 % sehr gering ist, ist weiterhin eine besondere Station der LVR-Klinik Bedburg-Hau dafür zuständig.
Die Zuweisungen kommen aus allen Landgerichtsbezirken im Rheinland.
Die Konzentration auf die Zielgruppe der drogenabhängigen untergebrachte Personen in Duisburg hat mehrere Vorteile. Die wichtigsten sind: Das Therapiekonzept der Einrichtung und die Qualifikation der Beschäftigten sind speziell auf diese Zielgruppe zugeschnitten und im Bereich der Nachsorge wird nur mit den Einrichtungen für diese Zielgruppe zusammengearbeitet, wodurch die Kooperation besonders eng und verbindlich gestaltet werden kann.
Die Spezialisierung der Duisburger Einrichtung auf drogenabhängige untergebrachte Personen ist auch insofern angemessen, als aus dem Landgerichtsbezirk Duisburg besonders viele drogenabhängige untergebrachte Personen in den Maßregelvollzug eingewiesen werden. Im Durchschnitt der letzten Jahre waren dies ca. 15 Patienten pro Jahr. Damit liegt Duisburg – bezogen auf die Einwohnerzahl – knapp hinter Dortmund an zweiter Stelle aller Landgerichtsbezirke in NRW (die grenznahen Landgerichtsbezirke Aachen und Kleve bleiben hier unberücksichtigt, da aus diesen viele untergebrachte Personen zugewiesen werden, die nicht in dieser Region wohnen, sondern im Zusammenhang mit dem Grenzübertritt festgenommen wurden).