Johanneswerk
Zitat Einstein

8. Wie werden Infrastruktur und Betrieb der Duisburger Einrichtung finanziert?

Nach dem Strafrechtsbezogenen Unterbringungsgesetz NRW (StrUG NRW) darf allein das Land Einrichtungen für den Maßregelvollzug errichten. Es kann diese Klinikstandorte selbst betreiben oder anderen Trägern zum Betrieb überlassen.

Die Verantwortung für den Betrieb der Klinik in Duisburg wurde dem NTZ übertragen (siehe Punkt 5). Die Errichtung der Klinik selbst wurde durch den Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes übernommen. Die Übergabe der Klinik an das NTZ erfolgte im September 2009.

Die Investitionskosten (ca. 25 Mio. Euro) wurden vollständig vom Land getragen, das Klinikgelände ist dem NTZ zur Nutzung überlassen.

Eine Rechtsverordnung, die die Ermittlung des Personalbedarfs und die Finanzierung des Maßregelvollzugs landeseinheitlich regelt, wurde vom ehemaligen Landesbeauftragten für den Maßregelvollzug unter Beteiligung der aktuellen und zukünftigen Träger erarbeitet.

Entstanden als kunsttherapeutisches Projekt im NTZ Duisburg

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